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Autor: Nowawes

Generalversammlung am 25.06.2022

Generalversammlung am 25.06.2022

Liebe:r Genoss:in,

wir treffen uns zur zweiten Generalversammlung der Genossenschaft Wohngebietsgaststätte Nowawes eG. Du als Mitglied bist dazu herzlich von uns, dem Aufsichtsrat der Genossenschaft,
eingeladen.

Wir treffen uns fristgemäß am Sonnabend, den 25.06.2022, um 16 Uhr am Gründungsort, dem Babelsberger Karl-Liebknecht-Stadion. Für die Generalversammlung der Genossenschaft planen wir rund zwei Stunden ein.

In der Generalversammlung wollen wir Euch als Aufsichtsrat und Vorstand einen Rückblick auf das vergangene Jahr geben, das uns coronabedingt wieder vor einige Herausforderungen stellte. Umso mehr freut uns der Einzug von Normalität, mit dem gewohnten Feierabendbierchen, denkwürdigen Skatabenden und dem lange vermissten Konzertgenuss in unserem Lieblingswohnzimmer.

Wir stellen euch die geleistete Arbeit mittels Finanz- und Rechenschaftsbericht vor, entscheiden über die Entlastung der beiden Gremien, wählen gegebenenfalls neue Mitglieder, planen neue Projekte und trinken darauf.

Ihr könnt euch für die bessere Planung unter der E-Mail-Adresse vorstand@stadtteilkneipe-nowawes.de oder über unser Kontaktformular anmelden. Stimmberechtigt sind nur die Mitglieder der Genossenschaft.

Ergänzungen zur Tagesordnung, mit Ausnahme von Anträgen nach § 29 Absatz 5, können schriftlich oder am Tag der Versammlung mündlich vorgeschlagen werden. Für Mitglieder, die nicht an der Generalsversammlung teilnehmen können, besteht die Möglichkeit eine:n Vertreter:in mit Vollmacht zu bestimmen. Auch Nicht-Mitglieder sind herzlich zur Teilnahme an der Versammlung und zum Beitritt in die Genossenschaft eingeladen.

Tagesordnung
2G-Plus ab 17.01.2022

2G-Plus ab 17.01.2022

Liebe Freunde, liebe Gäste,

es gibt mal wieder neue Corona-Regeln. Ab Montag, dem 17.01.2022, gilt landesweit für die Gastronomie die 2G-Plus-Regel. Das bedeutet: Für den Zutritt in unsere Kneipe müssen vollständig Geimpfte und nachweislich Genesene zusätzlich einen aktuellen, negativen Testnachweis vorzeigen. Schnelltestnachweise dürfen nicht älter als 24 Stunden sein. Für den Testnachweis können kostenfreie Bürgertests genutzt werden, aber auch Tests, die im Rahmen einer betrieblichen Testung durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis besitzt, erfolgt sind.

Von der Testpflicht ausgenommen sind nur Personen, die eine Auffrischungsimpfung („Booster“) erhalten haben.

Aktuell unterscheiden sich die Definitionen für „geboostert“ von Bundesland zu Bundesland. Die Verordnung des Landes Brandenburg enthält keine Passage zu kürzlich Genesenen, Impfdurchbrüchen oder gerade erst erfolgten Zweitimpfungen.

Bitte habt Verständnis dafür, dass wir die Regeln so umsetzen und lasst euch testen.

Stadtteilkneipe für den Mietendeckel

Stadtteilkneipe für den Mietendeckel

Zuletzt hat es sogar die Lokalpresse berichtet. Die genossenschaftlich organisierte Stadtteilkneipe „Wohngebietsgaststätte Nowawes“ unterstützt das Bürgerbegehren für einen Mietendeckel in Potsdam. Mit dem Bürgerbegehren soll dem Mietenwahnsinn im kommunalen Wohnungsbestand endlich die Grenzen aufgezeigt werden. Die Stadtteilkneipe ist hierfür einer von drei zentralen Sammelpunkten in der Stadt, um ausgefüllte Listen abzugeben. Über das Bürgerbegehren könnt ihr euch auf der Webseite mietendeckel-potsdam.de informieren und Infomaterial sowie Unterschriftenlisten herunterladen.

Mittwochs rauchfrei bis 22 Uhr

Mittwochs rauchfrei bis 22 Uhr

In einer gemeinsamen Sitzung von Vorstand und Aufsichtsrat haben wir einstimmig beschlossen, dass der Mittwoch ab sofort bis 22 Uhr rauchfrei wird. Das mag für einige von euch etwas komisch klingen, immerhin ist das Nowawes seit jeher als Raucherkneipe bekannt, aber uns haben mehrere Gründe dazu bewogen, dies mit einer begrenzten Zeit am Abend auszuprobieren. Der Hauptgrund ist für uns das Herantreten von verschiedenen Personen, die das Nowawes sehr mögen, aber eben nicht den Rauch. Es gibt einige Personen, die gerne im Nowawes etwas trinken würden, sich aber aufgrund des Rauches zu Recht sehr eingeschränkt fühlen. Gemeinsam sind wir daher, auch mit dem Tresenpersonal, zu einer hoffentlich für alle einvernehmlichen Lösung gekommen.

Nun wollen wir die Kneipe nicht zu einer Nichtraucherkneipe umfunktionieren, keine Sorge. Aber wir haben uns entschlossen, den frühen Mittwochabend gerne dafür zur Verfügung zu stellen. Bis 22 Uhr können Personen mit dem Bedürfnis zu rauchen dies gerne draußen tun. Wir hoffen damit perspektivisch ein paar neue Gäste bewirten zu dürfen.

Also, ab dem 23.06.2021 probieren wir es mit einem rauchfreien Mittwoch bis 22 Uhr und hoffen auf euer Verständnis und eure gegenseitige Akzeptanz.

 

Vorstand und Aufsichtsrat der Wohngebietsgaststätte Nowawes eG

Generalversammlung am 20.06.2021

Generalversammlung am 20.06.2021

Liebe:r Genoss:in,

nach der Gründungsversammlung treffen wir uns zur ersten Generalversammlung der Genossenschaft Wohngebietsgaststätte Nowawes eG. Du als Mitglied bist dazu herzlich von uns, dem Aufsichtsrat der Genossenschaft, eingeladen.

Wir treffen uns fristgemäß am Sonntag, den 20.06.2021, um 16 Uhr am Gründungsort, dem Babelsberger Karl-Liebknecht-Stadion. Für die Generalversammlung der Genossenschaft planen wir rund zwei Stunden ein.

In der Generalversammlung wollen wir euch als Aufsichtsrat und Vorstand einen Rückblick auf ein Jahr geben, das uns allen mehr als denkwürdig in Erinnerung bleiben wird. Von der Gründung, zum harten Lockdown und nun wieder mit der Perspektive der Öffnung.

Wir stellen euch die geleistete Arbeit mittels Finanz- und Rechenschaftsbericht vor, entscheiden über die Entlastung der beiden Gremien, wählen gegebenenfalls neue Mitglieder:innen, planen neue Projekte und trinken darauf.

Ihr könnt euch für die bessere Planung unter der E-Mail-Adresse vorstand@stadtteilkneipe-nowawes.de oder dem Kontaktformular auf der Webseite https://www.stadtteilkneipe-nowawes.de/kontakt/ anmelden. Stimmberechtigt sind nur die Mitglieder:innen der Genossenschaft.

Ergänzungen zur Tagesordnung, mit Ausnahme von Anträgen nach § 29 Absatz 5, können schriftlich oder am Tag der Versammlung mündlich vorgeschlagen werden. Für Mitglieder:innen, die nicht an der Generalsversammlung teilnehmen können, besteht die Möglichkeit eine:n Vertreter:in mit Vollmacht zu bestimmen. Auch Nicht-Mitglieder:innen sind herzlich zur Teilnahme an der Versammlung und zum Beitritt in die Genossenschaft eingeladen.

Tagesordnung

Wer Interesse daran hat zukünftig eine Position in den Gremien zu übernehmen, bitten wir vorab um Kontaktaufnahme. Zudem brauchen wir immer Unterstützung bei der Realisierung unseres Betriebes und unserer Projekte. Schreibt uns auch, wenn ihr weitere Fragen habt.

Genossenschaftliche Grüße und Prost!

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